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Leistungsbegrenzung PVA auf 70% der Modulleistung 

Kürzlich wurden die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PVA) von der EOR, Genossenschaft Elektra Oberrohrdorf darüber informiert, dass die Verteilnetzbetreiber das Recht haben, bei Bedarf einen Teil der Einspeisung der Photovoltaikanlage zu begrenzen. Basis dieser Regelung bildet Art. 17c Abs. 4 Bst. a des revidierten Schweizer Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7).

Spitzen brechen

Mit dem neuen Gesetz erhalten Verteilnetzbetreiber das Recht, die Einspeisung der Photovoltaikanlage bei 70% Prozent der Modulleistung zu begrenzen. Die Abregelung erfolgt auf Grundlage der gesetzlich garantierten Nutzung «netzdienlicher Flexibilität» und dient der Sicherung des ordnungsgemässen Netzbetriebs. Diese Regelung gilt unabhängig vom Inbetriebnahmedatum der Anlage, also auch für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2026 installiert wurden. Sie kann auch dann umgesetzt werden, wenn der Anlagenbetreiber der Abregelung nicht zustimmt.

Clever: «Netzdienliche Einspeisung»

An sonnenreichen Tagen führen viele Photovoltaikanlagen bei gleichzeitiger Einspeisung ins Netz zu sehr hohen Leistungsspitzen. Folglich stösst das Netz an seine Kapazitätsgrenze. Ein entsprechender Ausbau des Stromnetzes nur für diese seltenen Spitzenzeiten wäre grundsätzlich möglich, jedoch wirtschaftlich wenig sinnvoll. Eleganter lösen lässt sich diese Problematik durch eine sogenannte «netzdienliche Einspeisung». Dabei werden Energieerzeugungsanlagen (EEA) so konfiguriert, dass Spannung, Frequenz und Auslastung der Leitungen des Gesamtsystems auch in Spitzenzeiten stabil sind. Möglich machen dies die Regelmöglichkeiten des Wechselrichters, ein Energiemanagementsystem (EMS) und idealerweise ein Speicher. In ihrem Zusammenspiel steuern sie bei hoher Sonneneinstrahlung automatisch grosse Verbraucher (zum Beispiel Boiler, Wärmepumpe, Ladestation für E-Fahrzeuge usw.) an und laden den Speicher. So werden Einspeisespitzen direkt vor Ort mit Eigenverbrauch gekappt, und das Netz wird erheblich entlastet.

Garantierte Nutzung der Flexibilität 

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) Art. 17c Abs. 4 Bst. a sowie der Stromversorgungsverordnung (StromVV) Art. 19c per 1. Januar 2026 dürfen Verteilnetzbetreiber bei Eigentümerinnen und Eigentümern von Energieerzeugungsanlagen unentgeltlich die sogenannte «garantierte Nutzung der Netzflexibilität» einholen. Konkret bedeutet dies eine Einspeiselimitierung am Netzverknüpfungspunkt auf maximal 70% der installierten Modulleistung. Der daraus resultierende, gesetzlich zulässige Produktionsverlust ist auf höchstens 3% der Jahresproduktion begrenzt. Da Photovoltaikanlagen nur während weniger Stunden im Jahr über 70% ihrer installierten Leistung einspeisen, dürfte der jährliche Verlust jedoch deutlich unter 1% liegen. Alle Photovoltaikanlagen sollten bis am 30. Juni 2027 umgerüstet sein. Für die Umrüstung (Konfiguration) wird dem jeweiligen PVA-Betreiber ein einmaliger Pauschalbetrag vergütet.

05.03.2026

Stromunterbruch vom 6. Juni 2025

Auf Grund eines Kurzschlusses in der Verteilkabine (VK) Bergstrasse kam es in den Liegenschaften an der Oberdorfstrasse 9 und 11 und der Tiefgarage Oberdorfstrasse 7 am Morgen des 6. Juni 2025 zu einem Stromunterbruch. Eingegangen ist die Störungsmeldung bei der EOR um 08.26 Uhr.

Verursacht wurde der Kurzschluss durch eine Maus und eine Schnecke, in dessen Folge das Sicherungselement zerstört wurde. Nach dem Einbau eines neuen Sicherungselements durch den Netzelektriker waren die betroffenen Verbraucher kurz vor 12 Uhr wieder mit elektrischer Energie versorgt. Die EOR bedauert den Stromunterbruch sehr und dankt den betroffenen Stromkunden für ihr Verständnis und ihre Geduld.
07.06.2025

Fehlender Skontoabzug

Oberrohrdorf, 15. Januar 2025 – In diesen Tagen erhielten die EOR-Kunden die Stromrechnung für die Monate November/Dezember 2024. Dabei wurden die den Rechnungsempfängern allenfalls zustehende Skontogutschrift für die Rechnungsperiode September/Oktober 2024 nicht in Abzug gebracht (für Rechnungen, die innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden, erhalten die jeweiligen Rechnungsempfänger auf der nächsten Abrechnung eine Skontogutschrift von 3 Prozent).

Beim jüngsten durchgeführten Rechnungslauf wurden die gültigen Skontoabzüge leider nicht vergütet. Dieser Fehler ist im kürzlich durchgeführten Software-Update unserer eingesetzten Betriebssoftware begründet. Wir bedauern diesen Fehler sehr und möchten uns hiermit für das Missgeschick in aller Form entschuldigen.

Zwischenzeitlich ist der Softwarefehler behoben. Gerne bestätigen wir, dass wir die zustehenden Skontogutschriften für die Periode September/Oktober 2024 im Rahmen der nächsten Rechnung (Periode Januar bis März 2025; Rechnungsstellung Anfang April 2025) vergüten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Geduld.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben dienen zu können, und stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
15.01.2025

Stromunterbruch vom 15. Juli 2024

In Teilen des Versorgungsgebiets der EOR, Genossenschaft Elektra Oberrohrdorf, kam es am Montagmorgen, 15. Juli 2024 zu einem Stromunterbruch. Grund der Störung war ein Kurzschluss in einer Eingangssicherung einer Verteilkabine (VK). Vom daraus folgenden Stromunterbruch direkt betroffen waren gesamthaft rund 25 Kunden an der Oberdorfstrasse, dem Schüracher sowie an der Bergstrasse. Sämtliche Verbraucher waren um 11.00 Uhr wieder mit elektrischer Energie versorgt. Die EOR bedauert den Stromunterbruch sehr und dankt den betroffenen Stromkunden für ihr Verständnis und ihre Geduld.
15.07.2024

EOR installiert Notfallsystem mit integriertem Defibrillator in Oberrohrdorf

Der lokale Stromversorger in Oberrohrdorf, die Genossenschaft Elektra Oberrohrdorf (EOR), hat im Aussenbereich der Alterswohnungen an der Bergstrasse 8 in Oberrohrdorf ein modernes und vernetztes Notfallsystem installiert. Das in der Schweiz konzipierte und produzierte intelligente Erste-Hilfe-Notfallsystem ist frei zugänglich und kann in einer gesundheitlichen Notsituation – beispielsweise bei einem Unfall oder bei einem Herzstillstand – von jedermann genutzt werden.

Bei der Verwendung des Notfallsystems (beim Öffnen des Koffers) erstellt das System automatisch eine telefonische Verbindung via GSM-Netz zur Sanitätsnotrufzentrale 144 – ohne eigenes Zutun der Ersthelfer. Ist die Verbindung aufgebaut, erhalten die Ersthelfer direkte Unterstützung durch Notfallexperten der Notrufzentrale, die über die «Gegensprechanlage» des Notfallsystems zugeschaltet sind und Anweisungen erteilen können. Gleichzeitig organisiert die Notrufzentrale 144 die Ambulanz. Dank Standorthinterlegung und automatischer Lokalisierung des Notfallsystems ist der Rettungsdienst schnellstmöglich beim Verunfallten.

Bestückt ist der batteriebetriebene Notfallkoffer sowohl mit einem umfangreichen Erste-Hilfe-Set als auch mit einem modernen Defibrillator, der bei einem Herzstillstand zur Anwendung kommt und dabei gesprochene Anwendungsinstruktionen erteilt. Dank einem umfassenden Servicevertrag mit dem Systemanbieter Lifetec ist dafür gesorgt, dass das Notfallsystem stets betriebsbereit ist und dass nach einem Einsatz das Gesamtsystem wieder in Ordnung gebracht wird.

«In medizinischen Notfällen und bei Unfällen kann der Faktor Zeit über Leben und Tod entscheiden. Mit dem von der EOR installierten und vernetzten Notfallsystem mit integriertem Defibrillator steht der Bevölkerung von Oberrohrdorf in Zentrumsnähe ein wichtiger Baustein für die medizinische Nothilfe zur Verfügung. Wir danken der EOR für das grossartige Engagement, das wir sehr zu schätzen wissen.»

Thomas Heimgartner, Gemeindeammann, Oberrohrdorf

21.04.2023

Netz der Zukunft

Das Stromnetz (Hochspannungsnetz) und der sichere Netzbetrieb sind Grundvoraussetzungen für die hohe Lebensqualität und den Wohlstand in der Schweiz. Das Netz ermöglicht die Nutzung des produzierten Stroms überall rund um die Uhr, indem es alle Kraftwerke, Speicher und Verbraucher miteinander verbindet. Dem Übertragungsnetz, den «Stromautobahnen» der Schweiz, kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Als Rückgrat für eine sichere Stromversorgung leistet es einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050.

Das Schweizer Stromsystem befindet sich im grössten Umbruch seiner erfolgreichen Geschichte. Die Energiewende bringt einen Paradigmenwechsel von einem zentralen zu einem dezentralen Energiesystem mit sich. Die zunehmend volatile Stromerzeugung durch den wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft), die Stromspeicherung in Batterien und Pumpspeicherkraftwerken sowie der Verbrauchszuwachs durch E-Mobilität, Wärmepumpen und Rechenzentren bringen zusätzliche Herausforderungen für den sicheren Netzbetrieb. Das hat weitreichende Auswirkungen auf die Stromwirtschaft in der Schweiz und in ganz Europa und damit auch auf das Schweizer Stromnetz.

Um die Öffentlichkeit über die Chancen und Herausforderungen der langfristigen Netzplanung zu informieren, hat Swissgrid die Dialogoffensive «Unser Netz» initiiert. Zentraler Hub ist dabei die Swissgrid-Website mit der neuen Rubrik Netz der Zukunft. Hier publiziert Swissgrid digitale Inhalte wie zum Beispiel einen Erklärfilm zum Netz der Zukunft, Videointerviews, Blogs, häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) sowie weiterführende Links. Ein Besuch lohnt sich.

11.03.2023

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