Leistungsbegrenzung PVA auf 70% der Modulleistung
Kürzlich wurden die Betreiber von Photovoltaikanlagen (PVA) von der EOR, Genossenschaft Elektra Oberrohrdorf darüber informiert, dass die Verteilnetzbetreiber das Recht haben, bei Bedarf einen Teil der Einspeisung der Photovoltaikanlage zu begrenzen. Basis dieser Regelung bildet Art. 17c Abs. 4 Bst. a des revidierten Schweizer Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7).
Spitzen brechen
Mit dem neuen Gesetz erhalten Verteilnetzbetreiber das Recht, die Einspeisung der Photovoltaikanlage bei 70% Prozent der Modulleistung zu begrenzen. Die Abregelung erfolgt auf Grundlage der gesetzlich garantierten Nutzung «netzdienlicher Flexibilität» und dient der Sicherung des ordnungsgemässen Netzbetriebs.