ELEKTROKONTROLLEN

Kontrolle von Elektroinstallationen

Der Gesetzgeber schreibt in der Verordnung (734.27) über elektrische Niederspannungsinstallationen vor, dass Elektroinstallationen ein erstes Mal nach der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden müssen. Der Beleg für eine erfolgreiche Kontrolle ist der Sicherheitsnachweis (SiNa) des Kontrolleurs. Dieser ist vom Eigentümer aufzubewahren. Zudem muss eine Kopie der EOR zugestellt werden.

Alle elektrischen Installationen einer Liegenschaft (im Haus, in der Wohnung, in gewerblich genutzten Räumen und im Freien) unterstehen der gesetzlichen Kontrollpflicht. Wohnraum muss dabei alle 20 Jahre einer Kontrolle unterzogen werden. Für alle übrigen Räumlichkeiten sieht der Gesetzgeber Perioden von 10, 5 oder 1 Jahr(en) vor.

Der Eigentümer einer Liegenschaft ist verantwortlich für die Sicherheit, den Unterhalt und die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen. Bei einer Handänderung muss ein nicht älter als fünfjähriger Sicherheitsnachweis vorliegen.

Für die periodische Kontrolle der Hausinstallation erhalten Sie von der EOR eine schriftliche Aufforderung zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrolle. Dabei informieren wir Sie über mögliche Kontrollorgane, das zeitliche Vorgehen sowie eine allfällige Kostenbeteiligung durch die EOR.

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