Strommarktöffnung
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Fast jeder redet davon und doch ist mitunter schwierig zu verstehen, was sich dahinter verbirgt.
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Am 1. Januar 2009 war es so weit: Die erste Etappe der Strommarktliberalisierung trat in Kraft.

Das Hauptziel der Schaffung dieser neuen Regeln war die Schaffung von mehr Wettbewerb, Transparenz und einer gestärkten Versorgungssicherheit im Strommarkt.

Leider stieg -- wie so oft bei der Einführung einer solch grundsätzlichen Änderung -- zuerst einmal der Verwaltungsaufwand, und dieser verursachte gewisse Nebentöne. Es musste aber die Grundlage gelegt werden, um die Herstellung, den Transport und die Verteilung von elektrischer Energie kostenmässig transparenter darzulegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand sich demnächst stabilisieren wird und den Blick freimachen wird auf den viel wichtigeren Inhalt der Liberalisierung -- den verstärkten Wettbewerb der Stromanbieter zugunsten der Endkunden.

Nachdem der freie Bezug elektrischer Energie in einer ersten Phase der Liberalisierung lediglich den Grosskunden ermöglicht wurde, werden sämtliche privaten Endkunden ab 2012 in der Lage sein, den Produzenten ihrer elektrischen Energie frei zu wählen.

Noch Fragen?

Untenstehend finden Sie ausführliche und detaillierte Beschreibungen der Hintergründe auf Basis der vom Bundesamt für Energie und dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) publizierten, offiziellen Dokumente. 

 

Fragen und Antworten
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Grundlagen
Privatkunden
Geschäftskunden
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Quellen: Bundesamt für Energie und Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

 

Rahmenbedingungen für Strommarktöffnung
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Bundesgesetz für die Stromversorgung (StromVG)

Die Stromversorgungsgesetzgebung regelt die Modalitäten der Marktliberalisierung. Sie schafft die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung (Anspruch auf Grundversorgung und Gewährleistung eines sicheren und leistungsfähigen Elektrizitätsnetzes.

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Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Die Konsumenten, die nicht in den freien Markt eintreten, haben per Gesetz Anspruch auf jederzeitige Lieferung der gewünschten Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität zu angemessenen Tarifen. Die Stromversorgungsverordnung konkretisiert, was «angemessen» bedeutet.

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