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Am 1. Januar 2009 war es so weit: Die erste Etappe der
Strommarktliberalisierung trat in Kraft.
Das Hauptziel der Schaffung dieser neuen Regeln war die Schaffung von
mehr Wettbewerb, Transparenz und einer gestärkten Versorgungssicherheit
im Strommarkt.
Leider stieg -- wie so oft bei der Einführung einer solch
grundsätzlichen Änderung -- zuerst einmal der Verwaltungsaufwand, und
dieser verursachte gewisse Nebentöne. Es musste aber die Grundlage gelegt
werden, um die Herstellung, den Transport und die Verteilung von
elektrischer Energie kostenmässig transparenter darzulegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Verwaltungsaufwand sich demnächst
stabilisieren wird und den Blick freimachen wird auf den viel
wichtigeren Inhalt der Liberalisierung -- den verstärkten Wettbewerb der
Stromanbieter zugunsten der Endkunden.
Nachdem der freie Bezug elektrischer Energie in einer ersten Phase der
Liberalisierung lediglich den Grosskunden ermöglicht wurde, werden
sämtliche privaten Endkunden ab 2012 in der Lage sein, den Produzenten
ihrer elektrischen Energie frei zu wählen.
Noch Fragen?
Untenstehend finden Sie ausführliche und detaillierte Beschreibungen der
Hintergründe auf Basis der vom Bundesamt für Energie und dem Verband
Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) publizierten, offiziellen
Dokumente. |